BMU-Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Förderart Zuschuss; Darlehen
Förderbereich Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Forschung & Innovation (themenspezifisch); Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet Bund
Förderberechtigte Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner KfW Bankengruppe; Umweltbundesamt (UBA)

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstützt großtechnische Erstanwendungen bei Produktionsverfahren und Produkten, um die Umwelt auf möglichst wirtschaftliche Weise nachhaltig zu entlasten.
Im Mittelpunkt stehen Demonstrationsvorhaben in den Bereichen Abwasserreinigung/Wasserbau, Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie Sanierung von Altablagerungen, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Minderung von Lärm und Erschütterungen, Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.
Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Voraussetzungen

Die zu fördernden Anlagen und Verfahren müssen im technischen Sinne Demonstrationscharakter besitzen und möglichst in die Produktionsprozesse integriert sein.
Die Durchführung des Vorhabens muss ohne die öffentliche Förderung nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung möglich sein.
Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich nicht vor Förderzusage begonnen werden.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredits oder – in Ausnahmefällen – als Investitionszuschuss gewährt.
In der Regel können bis zu 70% der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30%.
Für zinsverbilligte Kredite beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre. Die ersten fünf Jahre sind tilgungsfrei.