Energieeffizient Bauen

Förderart Darlehen
Förderbereich Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Konjunktur; Wohnungsbau & -modernisierung
Fördergebiet Bund
Förderberechtigte Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner KfW Bankengruppe

Ziel und Gegenstand

Das Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Investitionen zur Errichtung, zur Herstellung und zum Ersterwerb von Wohngebäuden (KfW-Effizienzhäusern) einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen in selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).

Voraussetzungen

Es muss sich um ein KfW-Effizienzhaus (vgl. Anlage) handeln.
Der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Der Sachverständige muss als Energieberater zugelassen oder eine nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferien- und Wochenendhäuser.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der Bauwerkskosten, maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit.

Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen.