Energieeffizient Bauen
| Förderart | Darlehen |
| Förderbereich | Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Konjunktur; Wohnungsbau & -modernisierung |
| Fördergebiet | Bund |
| Förderberechtigte | Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner | KfW Bankengruppe |
Ziel und Gegenstand
Das Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Investitionen zur Errichtung, zur Herstellung und zum Ersterwerb von Wohngebäuden (KfW-Effizienzhäusern) einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen in selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).
Voraussetzungen
Es muss sich um ein KfW-Effizienzhaus (vgl. Anlage) handeln.
Der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Der Sachverständige muss als Energieberater zugelassen oder eine nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferien- und Wochenendhäuser.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der Bauwerkskosten, maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit.
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen.

