Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Förderart Zuschuss
Förderbereich Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Konjunktur; Wohnungsbau & -modernisierung
Fördergebiet Bund
Förderberechtigte Privatperson
Ansprechpartner KfW Bankengruppe

Ziel und Gegenstand

Das Programm dient der Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung, um eine deutliche Minderung des CO 2-Ausstoßes und somit eine erhebliche Senkung der Energiekosten zu erreichen.
Gefördert werden die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sowie Einzelmaßnahmen bzw. Kombinationen von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
Für alle Fördermaßnahmen steht auch die Kreditvariante im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit zur Verfügung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten) oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Erwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen sowie
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer).

Voraussetzungen

Für das Wohngebäude muss vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
Es muss sich um die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus (vgl. Anlage) handeln oder um folgende Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen:

  • Wärmedämmung der Außenwände,
  • Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke,
  • Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller,
  • Erneuerung der Fenster,
  • Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe.

Die technischen Anforderungen sind zu erfüllen und bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus von einem Sachverständigen zu bestätigen.
Der Sachverständige muss als Energieberater zugelassen oder eine nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person sein.
Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferien- und Wochenendhäuser.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beinhaltet für Maßnahmen zur Sanierung zum:

  • KfW-Effizienzhaus 85: 20% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit,
  • KfW-Effizienzhaus 100: 17,5% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 13.125 EUR pro Wohneinheit,
  • KfW-Effizienzhaus 115: 12,5% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 9.375 EUR pro Wohneinheit,
  • KfW-Effizienzhaus 130: 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.500 EUR pro Wohneinheit,
  • und für Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: 5% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 EUR pro Wohneinheit.

Der Zuschuss muss mindestens 300 EUR betragen.
Für die Baubegleitung, den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen sowie die Optimierung der Wärmeverteilung an bestehenden Heizungsanlagen kann eine Sonderförderung in Form von Zuschüssen direkt bei der KfW beantragt werden.