Energieeffizient Sanieren - Kommunen
| Förderart | Darlehen |
| Förderbereich | Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Infrastruktur |
| Fördergebiet | Bund |
| Förderberechtigte | Kommune; Öffentliche Einrichtung |
| Ansprechpartner | KfW Bankengruppe |
Ziel und Gegenstand
Der KfW-Kredit ermöglicht Kommunen die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Minderung des CO 2-Ausstoßes an Gebäuden.
Mitfinanziert werden energetische Sanierungen, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses erreichen sowie Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete zur Energieeinsparung an folgenden
Einrichtungen, die bis zum 1. Januar 1995 fertig gestellt worden sind:
- Schulen,
- Schulsport- und -schwimmhallen,
- Kindertagesstätten sowie
- Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen genutzt werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Kommunale Gebietskörperschaften,
- Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
- Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die gemäß Solvabilitätsverordnung ein Risikogewicht im Kreditrisiko-Standardansatz von Null haben.
Voraussetzungen
Förderfähig sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Investitionskosten einschließlich der Beratungs- und Planungsleistungen sowie der Kosten notwendiger
Nebenarbeiten.
Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Bei der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen gemäß Anlage zum Merkblatt zu erfüllen. Dies ist bei Antragstellung durch den Sachverständigen zu
bestätigen.
Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben sind ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Die Höhe des Darlehens beträgt in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ bis zu 100%, in sonstigen Gebieten bis zu 70% der förderfähigen Kosten.
Energetische Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus werden mit maximal 350 EUR/qm Netto-Grundfläche, Einzelmaßnahmen/Maßnahmenpaketen mit maximal 300 EUR/qm Netto-Grundfläche gefördert.
Die Verbilligung aus Bundesmitteln erfolgt für die erste Zinsbindungsfrist, maximal für 10 Jahre.
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen.

